Lösungsorientiert.
Kompetent.
Praxisnah.

Über uns

Laube, Knacker & Partner ist eine deutschlandweit tätige Anwaltskanzlei mit Sitz in Frankfurt am Main. Wir sind ausgerichtet auf Verwaltungsrecht, Baurecht, Schul- und Hochschulrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie strafrechtliche Angelegenheiten.

Ihre Zufriedenheit ist oberstes Gebot

Wir pflegen einen persönlichen, vertrauensvollen Kontakt zu unseren Mandanten – Ihre Zufriedenheit ist oberstes Gebot. Unsere Rechtsanwälte unterstützen und beraten Sie ganz individuell, helfen Ihnen in Konfliktfällen erfolgreich zu verhandeln und vertreten Sie zielgerichtet gegenüber Behörden, Bildungseinrichtungen und Unternehmen. Mit einer für Ihr Anliegen maßgeschneiderten Rechtsdienstleistung achten wir darauf, möglichst eine außergerichtliche Lösung zu finden. Sollte dennoch ein Prozess notwendig werden, vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen engagiert vor Gericht.

Um Ihnen bestmöglich helfen zu können, arbeiten wir auch im Team. Unsere vielfältigen Kenntnisse ergänzen sich zu Ihrem Vorteil. Qualifiziert und mit langjähriger Berufserfahrung setzen wir uns für Sie ein.

Rechtsgebiete

  • Verwaltungrecht

    Im Verwaltungsrecht vertreten wir unsere privaten und gewerblichen Mandanten gegen Behörden oder andere staatliche Institutionen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Staat Ihnen als Bürger keine unrechtmäßigen Pflichten auferlegt und Ihre Rechte beachtet.

    Beispielsweise sind wir innerhalb des Wirtschaftsverwaltungsrechts für unsere Mandanten im Gewerberecht, Handwerksrecht und Gaststättenrecht tätig. Das heißt, wir überprüfen Gewerbeuntersagungen, ringen um die Gaststättenerlaubnis oder klären Zulassungsfragen für Handwerksbetriebe.

    Das Umweltverwaltungsrecht beinhaltet unter anderem das Immissionsschutzrecht, das Naturschutzrecht, das Abfallrecht sowie das Wasserrecht. Typische Angelegenheiten in diesem Bereich sind Genehmigungsfragen, Rechtsbehelfe gegen Kostenbescheide und die Abwehr von behördlichen Untersuchungsanordnungen.

    Im Mittelpunkt des Verkehrsverwaltungsrechts steht die Erteilung der Fahrerlaubnis und deren Entziehung. Entscheidend ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen sowie der Umgang mit Eignungszweifeln im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen, Alkohol- oder Drogenkonsum. Daher umfasst unsere anwaltliche Tätigkeit sowohl das Vorgehen gegen den rechtswidrigen Entzug der Fahrerlaubnis als auch das frühzeitige Hinwirken auf die Korrektur von Eignungszweifeln. Schließlich ist es besser, der Entziehung vorzubeugen als mit nicht unerheblichen Anstrengungen die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bewältigen zu müssen. Selbstverständlich sind wir Ihnen aber auch gerne bei der Wiedererteilung der Fahrererlaubnis behilflich.

    Im Rahmen des vor allem den Umgang mit Schusswaffen regelnden Waffenrechts helfen wir unseren Mandanten eine Erlaubnis zu deren Erwerb, Besitz, Führen und Gebrauch zu erlangen. Gleichsam setzen wir uns für Sie ein, wenn der Verlust eines Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte droht. Insbesondere bei Zweifeln der Behörde hinsichtlich einer notwendigen Erlaubnis stärken wir Ihnen rechtlich den Rücken, damit Sie sich dem Verfahren zur Überprüfung der persönlichen Eignung erfolgreich stellen können. Ebenso kämpfen wir an Ihrer Seite, falls gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet oder strafrechtlich ermittelt wird.

    Innerhalb des Beamtenrechts bearbeiten wir in erster Linie laufbahnbezogene Fragestellungen. Für unsere Mandanten prüfen wir Erfolg versprechenden Rechtsschutz im Hinblick auf eine abgelehnte Einstellung in den Vorbereitungsdienst, Entlassung während der Probezeit, unterbliebene Ernennung auf Lebenszeit, Umsetzung, Abordnung oder Versetzung sowie bei Beförderung eines Mitbewerbers anstelle der eigenen oder bei unrechtmäßiger dienstrechtlicher Beurteilung.

    Gerade im Verwaltungsrecht erfordern juristische Probleme eine auf den individuellen Fall zugeschnittene Vorgehensweise. Wir gehen Streitigkeiten mit staatlichen Stellen nicht aus dem Weg, sondern führen sie geleitet vom rechtlichen Interesse unserer Mandanten einer Lösung zu.

  • Schulrecht

    Dem Schulrecht als Spezialgebiet des Verwaltungsrechts gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Wir achten darauf, dass Schulen und Schulämter die Schüler- und Elternrechte nicht antasten. Von der Einschulung an, während des weiterführenden Bildungsgangs und der beruflichen Ausbildung stehen wir unseren Mandanten in allen bildungsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite, damit die von uns vertretenen Schülerinnen und Schüler im Verlauf ihres Schulbesuchs keine Nachteile erfahren.

    Zum einen sind wir unseren Mandanten in Fragen der Schulwahl und des Schulwechsels behilflich. So können wir mit Blick auf die Einschulung nach Möglichkeiten suchen, um eine begründete Ausnahme zum Besuch einer anderen als der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule zu erwirken und einem sogenannten Gestattungsantrag zum Erfolg verhelfen.

    Geht es um die Wahl des weiterführenden Bildungsgangs, helfen wir bei Fragen zur Empfehlung der abgebenden Grundschule. Wir informieren Eltern über ihren weitreichenden Beratungsanspruch und ihrem in Hessen verfassungsgestützten Entscheidungsrecht. Sofern die Aufnahme in die gewünschte Schule an dem Überschreiten der Aufnahmekapazität zu scheitern droht, suchen wir zusammen mit Ihnen nach Wegen, um eine Zuweisung in eine andere Schule zu vermeiden.

    Zum anderen umfasst unsere Tätigkeit die Gesamtheit der prüfungsrechtlichen Angelegenheiten. Das heißt, wir gehen für Sie gegen nicht ordnungsgemäße Prüfungsbedingungen oder nicht nachvollziehbare Noten vor, treten für einen zu gewährenden Nachteilsausgleich ein und kämpfen im Falle einer Nichtversetzung für das schulische Weiterkommen unserer Mandanten.

    Sollte ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bestehen, setzen wir uns dafür ein, dass den Schülerinnen und Schülern eine an ihren individuellen Fähigkeiten ausgerichtete Hilfestellung zuteil wird. Dabei unterstützen wir die Eltern, ihre Beteiligungsrechte zielgerichtet wahrzunehmen und bei der Ausgestaltung des Förderplans mitzuwirken. Auch wenn Schülerinnen und Schüler einer individuellen Förderung bedürfen, ist es häufig vorzugswürdiger, sie nicht in einer Förderschule zu unterrichten, sondern ihnen in Form der inklusiven Beschulung eine möglichst umfassende Teilnahme am Unterricht der allgemeinen Schule zu sichern. Gleichwohl darf es kein Ziel sein, ein Kind vorschnell sonderpädagogischen Fördermaßnahmen zuzuführen.

    Mobbing im Schulalltag stellt für Schüler und Eltern in zunehmenden Maße ein großes Problem dar. Die Betroffenen werden oftmals ausgegrenzt, so dass sie sich hilflos und bei der Konfliktbewältigung alleine gelassen fühlen. Als Rechtsanwälte können wir dazu beitragen, die Konfliktlage zu entschärfen und notfalls auch die erforderlichen Rechtsmittel ergreifen, um ein friedliches Miteinander herbeizuführen.

    Nicht zuletzt beraten und vertreten wir Schülerinnen und Schüler, denen ein schulisches Fehlverhalten zur Last gelegt wird. Insbesondere bei drohenden Ordnungsmaßnahmen bietet es sich bereits im Vorfeld einer Klassenkonferenz an, den von der Schule erhobenen Vorwurf und die beabsichtigte Sanktion kritisch zu hinterfragen, um gut vorbereitet die obligatorische Anhörung wahrnehmen zu können. Wurde eine Ordnungsmaßnahme angeordnet, gelingt es nicht selten kraft fachkundiger Prüfung, diese wegen Verfahrensfehlern oder Unverhältnismäßigkeit als rechtswidrig anzugreifen und zu verhindern.

  • Hochschulrecht

    Neben dem Schulrecht sind wir in allen Belangen des Hochschul- und Wissenschaftsrechts tätig. Wir beraten angehende Studenten bei Zulassungsfragen, klären die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen, vertreten Studienplatzbewerber bei sogenannten Studienplatzklagen auch außerhalb der festgesetzten Hochschulkapazitäten und sorgen für die Zulassung zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen.

    Bei Nichtbestehen von Prüfungen untersuchen wir die formalen Umstände und machen Verstöße gegen den Ablauf eines fairen Prüfungsverfahrens für unsere Mandanten geltend. Darüber hinaus fechten wir Prüfungsleistungen für Studenten an, bei denen die Prüfungsarbeit ungerechtfertigt schlecht oder mit Nichtbestehen bewertet wurde. Hierzu zählt neben dem Staatsexamen auch die Anfechtung von Bachelor- und Masterarbeiten.

    Daneben stehen wir unseren Mandanten in rechtlichen Fragen auch bei allen berufsöffnenden Prüfungen gegenüber Hochschulen, Handwerkskammern bei Gesellen- und Meisterprüfungen oder Referendarexamen zur Seite.

    Wir verteidigen unsere Mandanten zudem bei unterstellten Täuschungsversuchen, verpassten Fristen und stellen Härtefallanträge, um eine Exmatrikulation zu vermeiden. Ebenso arbeiten wir bei Plagiatsvorwürfen daran, die Aberkennung der erworbenen akademische Grade und Titel zu vermeiden.

  • Baurecht

    Im Baurecht vertreten wir private und gewerbliche Mandanten gegen Bauämter, Planungsbehörden und Unternehmen. Vor allem dem öffentlichen Baurecht als einem besonderen Teil des Verwaltungsrechtes gilt unser Augenmerk. Für unsere Mandanten prüfen wir die Zulässigkeit von baurechtlichen Vorhaben, verhandeln bei auftretenden Verfahrenshindernissen mit Bauämtern und helfen bei der Realisierung. Hierbei sind wir vor allem im Bauplanungsrecht tätig, unterstützen bei Baugenehmigungen, helfen in Baubeseitigungsverfahren und vertreten bei der Abwehr von unerwünschten Vorhaben die Nachbarn und Anwohner bei der Erhaltung der Gebietsart.

    Zudem arbeiten wir im Bereich des privaten Baurechts. Hier helfen wir Bauherren, Bauträgern, Werk- und Subunternehmern bei der Vertragsgestaltung sowie beim Durchsetzen ihrer Rechte bei Baumängeln oder Werklohnforderungen.

    Wir streben im Sinne unserer Mandanten schnelle, rechtssichere und einvernehmliche Lösungen an. Sollte dies nicht möglich sein, vertreten wir in schwierigen Verhandlungen, führen Widerspruchs- und Gerichtsverfahren und setzen die Interessen unserer Mandanten durch.

  • Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht

    Im Wirtschaftsrecht verfolgt Laube, Knacker & Partner ein ganzheitliches Konzept. Wir bieten unseren Mandanten einen Rundum-Service, um kleineren und mittelständischen Unternehmen Rechtsdienstleitungen aus einer Hand zu gewährleisten. Für unsere Mandanten fungieren wir als ausgelagerte Rechtsabteilung, welche die individuellen Anforderungen des Unternehmens kennt, die Geschäftsführung bei juristischen Fragen berät und die Gesellschaft nach außen vertritt, wo dies erforderlich wird.

    Wir begleiten Unternehmer schon in der Gründungsphase, beraten im Gesellschaftsrecht bei der Wahl und Ausgestaltung der richtigen Rechtsform, helfen bei der Gestaltung von Verträgen, erstellen Geschäftsbedingungen, unterstützen bei arbeits- und steuerrechtlichen Fragen, entlasten beim Forderungsmanagement und vertreten in handelsrechtlichen Verfahren.

    Zu unseren Kunden zählen Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen: Dienstleitungs-, Handels- und Handwerksunternehmen gleichermaßen wie private Bildungseinrichtungen oder freiberuflich Selbständige.

  • Strafrecht

    Wir verteidigen unsere Mandanten gegen alle erhobenen Tatvorwürfe, auch im Bereich des Jugendstrafrechts. Bei frühzeitiger Beauftragung können wir als Strafverteidiger sicherstellen, dass alle Ihnen im Strafverfahren zustehenden Rechte gewahrt bleiben und Ihr Anspruch auf ein faires Verfahren nicht verletzt wird. Unser Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens herbeizuführen und eine drohende Haft abzuwenden. Im Falle einer unvermeidlichen Anklage oder eines Strafbefehls verteidigen wir Sie vor Gericht und ergreifen alle Erfolg versprechenden Rechtsmittel wie Beschwerde, Einspruch Berufung oder Revision.

    Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, helfen wir Ihnen, Ihr persönliches Interesse an einer Wiedergutmachung im Rahmen einer Nebenklage zu verfolgen und zivilrechtliche Schadens- und Schmerzensgeldansprüche vor Gericht durchzusetzen.

    Auch in Ihrer Eigenschaft als Zeuge können wir Sie beraten und Ihnen vor Gericht als Zeugenbeistand schützend zur Seite stehen.

Anwälte

Sven Laube

Sven Laube

Rechtsanwalt Sven Laube betreut schwerpunktmäßig die Mandate im Bereich Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie im Verwaltungsrecht insbesondere die Fälle mit schul- und hochschulrechtlichen oder baurechtlichen Fragestellungen.

Nach Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht war Sven Laube als Referendar beim Oberlandesgericht in München und in einer Anwaltskanzlei in New York tätig. Mit der anwaltlichen Praxis frühzeitig vertraut, gründete er im Jahr 2008 die Kanzlei Laube, aus der die Kanzlei Laube, Knacker & Partner hervorging.

Sven Laube arbeitet ehrenamtlich für den Deutschen Kinderschutzbund, ist Mitglied der Frankfurter Juristischen Gesellschaft, des Deutschen Anwaltsvereins und der Wirtschaftsjunioren bei der IHK Frankfurt am Main.

Peter Knacker

Peter Knacker

Rechtsanwalt Peter Knacker ist schwerpunktmäßig im Verwaltungsrecht, dort insbesondere im Schul- und Prüfungsrecht sowie im Strafrecht tätig.

An der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main hat Peter Knacker die Studiengänge Rechtswissenschaft und Soziologie als Diplom Jurist und Diplom Soziologe abgeschlossen. Das Referendariat am Landgericht Darmstadt hat er im Jahr 2007 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen beendet. Im gleichen Jahr erhielt er von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main seine Zulassung und ist seitdem als Rechtsanwalt tätig. Wegen seiner fachübergreifenden Kenntnisse ist Peter Knacker gerade in schulrechtlichen oder strafrechtlichen Fällen ein gefragter Ansprechpartner.

Peter Knacker ist Mitglied der Frankfurter Juristischen Gesellschaft.

Gregor Schmidt

Gregor Schmidt

Rechtsanwalt Gregor Schmidt betreut schwerpunktmäßig und beratend die Mandate im Bereich Wirtschafts-, Steuer- und Energierecht.

Nach einer Ausbildung zum Steuerfachangestellten hat Gregor Schmidt an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) Rechtswissenschaft mit dem Schwerpunkt Steuerrecht studiert und war anschließend Referendar beim Oberlandesgericht München. Gregor Schmidt ist seit 2007 als Rechtsanwalt tätig.

Neben seiner Tätigkeit bei Laube, Knacker & Partner ist Gregor Schmidt geschäftsführender Gesellschafter einer steuerrechtlich ausgerichteten Kanzlei. Als Partner begleitet er unsere Mandate mit wirtschaftsrechtlichem Bezug. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins und des Landesverbandes der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern.

Soziales Engagement & Kooperationen

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LAUBE, KNACKER & PARTNER

Partnerschaft von Rechtsanwälten
Grüneburgweg 9
60322 Frankfurt am Main